Zum Ausgang des Volksentscheids zur Primarschule in Hamburg
Hamburg
Freitag, den 13. August 2010 um 22:42 Uhr

„Das war ein Scheißtag!“ sagte Christa Goetsch, Schulsenatorin in Hamburg, etwas flapsig über den  18. Juli und dem kann ich eigentlich nur beipflichten. Differenzierter betrachtet möchte ich dennoch einiges anmerken.

Nicht nur mein ursprüngliches Ziel war, eine Schule für alle bis zur Klasse 10. Denn nur so kann ein wirklich sozial gerechtes Schulsystem erreicht werden. Die Primarschule wäre ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung gewesen. Dies wurde durch eine rechtsbürgerliche Kampagne, demagogisch und populistisch geführt, unterstützt durch die Springerpresse, verhindert. Die Politik des Senats im Bereich der vorschulischen Erziehung war auch nicht gerade hilfreich. Die Gebührenerhöhung für die KITAS hat viele Eltern sicherlich veranlasst, verärgert gegen die Schulreform zu stimmen.

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Aus dem Landesverband
Aus dem Verband
Freitag, den 13. August 2010 um 22:39 Uhr

DFV NordAm 10. Juli hat der Landesvorstand  seine 2. Sitzung 2010 in Hamburg (bei 36 Grad) durchgeführt. Trotz der sagenhaften Hitze konnte die umfangreiche Tagesordnung fast abgearbeitet werden.

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Freidenker begrüßen BGH-Urteil zur Sterbehilfe
Aktuell
Freitag, den 25. Juni 2010 um 16:32 Uhr

Die norddeutschen Freidenker begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Fulda auf. Dieses hatte einen Rechtsanwalt zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser einer Mandantin geraten hatte, den Sondenschlauch zur künstlichen Ernährung ihrer Mutter durchzuschneiden. Die Tochter, vom Betreuungsgericht bestellte gesetzliche Betreuerin einer 76jährigen Wachkomapatientin, hatte zuvor von einem Altenheim verlangt, die künstliche Ernährung ihrer Mutter einzustellen. Dies entsprach dem ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen, den diese zu einem früheren Zeitpunkt geäußert hatte. Auch der behandelnde Hausarzt hatte von der Einrichtung die Einstellung der künstlichen Ernährung verlangt. Die Leitung des Altenheims widersetzte sich dieser Anweisung und ignorierte kategorisch das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen.

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