Streikrecht muss auch für kirchliche Mitarbeiter gelten | Drucken |  E-Mail
Mittwoch, den 03. März 2010 um 21:36 Uhr
Das Streikrecht muss auch für die Mitarbeiter in kirchlichen Betrieben gelten, fordert der Deutsche Freidenker-Verband e.V. – Landesverband Nord ev. Mitarbeitern in Betrieben in evangelischer Trägerschaft wird dieses Recht vom Arbeitgeber verwehrt. Diese haben in der laufenden Tarifauseinandersetzung entsprechen Klagen gegen die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bei Gericht eingereicht. Mit diesen soll erreicht werden, dass den kirchlichen Mitarbeitern Streiks verboten werden.
 
Der Deutsche Freidenker-Verband sieht sich als Weltanschauungsgemeinschaft, Kulturorganisation und Interessenvertretung der Konfessionsfreien in seiner Forderung nach strikter Trennung von Kirche und Staat und der Beseitigung kirchlicher Privilegien bestätigt. Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber sind nach Ansicht der Freidenker nicht akzeptabel.
 
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